Nachhaltige Unternehmensführung – Nachhaltigkeitsbericht

Auf Grund der neuen CSRD-Richtlinie der EU vom 05.01.2023 sind ab 2025 alle Unternehmen verpflichtet, die über den Größenkriterien von > 250 Mitarbeiter, > 40 Mio € Nettoumsatzerlöse, > 20 Mio € Bilanzsumme liegen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Die Verpflichtung liegt vor, wenn 2 der vg. Größenkriterien überschritten sind. Die Prüfungen der Informationen und Daten in dem zu erstellenden Nachhaltigkeitsbericht werden ab 2025 durch einen zugelassenen Abschlussprüfer verpflichtend. Die CSRD-Richtlinie muss innerhalb von 18 Monaten ab Inkrafttreten von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden (Juli 2024).

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind gemäß CSRD-Richtlinie sowie der Berichtspflicht nach dem CSR-Richlinien-Umsetzungsgesetz und der EU-Taxonomie-Verordung, Informationen zu folgenden Umweltfaktoren vom Unternehmen offenzulegen:

  • Klimaschutz, auch in Bezug auf Scope 1, 2 und ggfls. Scope 3 Treibhausgasemissionen

  • Anpassung an den Klimawandel

  • Wasserressourcen

  • Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft

  • Verschmutzung von Wasser, Boden, Luft

  • Biodiversität und Ökosysteme

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind zu den Sozial-Faktoren folgende Informationen offenzulegen:

  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Arbeitnehmer

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Sozialer Dialog, Einbindung der Mitarbeiter, Tarifvereinbarungen, Vereinbarung von Beruf und Privatleben

  • Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der EU festgelegt sind

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind zu den Governance-Faktoren folgende Informationen offenzulegen:

  • Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten sowie deren Fachkompetenz. Kontrollen und Verfahren, die zur Überwachung und Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen interagieren, einschließlich der Strategie zu deren Handhabung

  • Unternehmenskultur einschließlich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

  • Ausübung von politischer Einflussnahme, Lobbytätigkeiten

  • Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Gemeinschaften

Wir beraten Sie gerne bei der Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagementsystems sowie der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes bezüglich der ESRS Umweltthemen Klimaschutz (Treibhausgasquote), Umweltverschmutzung (Wasser, Boden, Luft), Wasser Ressourcen, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenverbrauch. Außerdem zu den ESRS Sozialthemen (eigene Belegschaft, Beschäftigte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher) und zur nachhaltigen Unternehmensführung (Geschäftsverhalten).

Unsere Grundleistungen im Überblick zu jedem Projekt:

Ist-Analysen zu bereits bestehenden Aktivitäten, Verbindungen und Partnern im Bereich der Nachhaltigkeit, Einbeziehung von vorhandenen Leitlinien und der Unternehmenspolitik sowie Dokumente zu Qualitäts-, Umwelt-, Energie, Arbeits- und Gesundheitsschutzzertifizierungen, vorhandene Umwelt- und Energieziele, Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte mit Lebenswegbetrachtungen, Maßnahmen- und Aktionspläne, Ressourcenverbräuche, Abfallmanagement, Wasserbilanzen, Bodenuntersuchungen, Emissionsmessungen, Prüfungen der bindenden Verpflichtungen, Dokumente zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitschutz, durchgeführte Projekte, energetische Bewertungen, CO₂-Bilanzen, Umwelt- und Energieprogramme mit Umsetzungsstand und weitere relevante Dokumente. Der Projektstart – Nachhaltigkeitsbericht – erfolgt mit der Auswahl und Bestellung eines Nachhaltigkeitsteams. Einbindung Geschäftsführung, Führungskräfte, QMB, UMB, EnMB, Sifa, Beauftragte und weitere Mitarbeiter aus der Beschaffung, Vertrieb, Entwicklung, Produktion, Marketing, Personal. Ziel, die Nachhaltigkeitsthematik in die gesamte Unternehmensorganisation wirkungsvoll einzubinden und alle Mitarbeiter mitzunehmen.

Nach Durchführung von Risikobetrachtungen, Wesentlichkeits- und Stakeholderanalysen legen wir gemeinsam mit unserem Auftraggeber fest, welche Nachhaltigkeitsaspekte im Nachhaltigkeitsbericht nach den zutreffenden GRI-Standards vollständig dokumentiert und welche Nachhaltigkeitsaspekte aufgrund einer niedrigen Wesentlichkeit und Risikobewertung nur mit den relevanten Grundinformationen dokumentiert werden müssen. Dieser Sachverhalt wird entsprechend im Bericht begründet.

Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie zur Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung (Wesentliche Themen identifizieren, Handlungsfelder bündeln, Führung und Werte bestimmen, Ziele und Leistungsindikatoren definieren, Maßnahmen ableiten, SDGs und GRI Indikatoren zuordnen). Die Strategie umfasst das Geschäftsmodell des Unternehmens mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschließlich der Handhabung zur Reduzierung der Risiken und Auswirkungen.

Stakeholderanalysen durchführen (z.B. Befragung ausgewählter wichtiger Stakeholder).

Durchführung von Materialitätsanalysen (Wesentlichkeitsanalysen), Erstellung einer Materialitätsmatrix in Bezug auf die Priorisierung der ESRS Themen Umwelt und Energie, Soziales und Management sowie der Themen der Stakeholder.

Beachtung des doppelten Materialitätsvorbehaltes (doppelte Wesentlichkeit). Die Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsthemas wird aus zwei Perspektiven bestimmt. Zum einen ob die Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf dieses Thema haben (Inside-out-Perspektive), zum anderen ob das Thama Einfluss auf die Geschäftstätigkeit hat (Outside-in-Perspektive).

Bearbeitung der Pflichtanforderungen aus den relevanten GRI Standards. Festlegung und Zuordnung der zutreffenden GRI Standards zu den relevanten Nachhaltigkeitsaspekten. Bearbeitung der relevanten GRI Standards im Hinblick auf aktuellen Umfang und Tiefe sowie Weiterentwicklung des Umfangs in den Folgejahren.

Bewertung der Sustainable Development Goals (SDGs) im Rahmen der Wesentlichkeitsuntersuchung sowie Zuordnung zu den Nachhaltigkeitsaspekten, Unternehmenszielen und geplanten Maßnahmen.

Ermittlung und Bewertung der Risiken und Chancen des Unternehmens, Ermittlung der wichtigsten Risiken zur Nachhaltigkeit des Unternehmens und Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken. Festlegung von Prozessen, mit denen Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt, bewertet und durch Maßnahmen gesteuert werden.

Konkretisierung der Leistungsindikatoren und Festlegung von messbaren mittel- und langfristigen Zielen im Hinblick auf eine fortlaufende Verbesserung der Nachhaltigkeit des Unternehmens. Festlegung von Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Energie, Soziales und Management sowie der Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen. Messung der Umwelt- und Energieleistung sowie der Sozial- und Managementleistung des Unternehmens einschließlich der Fortschritte bei der Erreichung der gesetzten Ziele. Vergleich der Verbesserungen über definierte Zeiträume. Dokumentation im Nachhaltigkeitsbericht.

Überprüfung der Pflichtanforderungen bezüglich der Offenlegung von Informationen gem. CSRD-Richtlinie, dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz sowie der EU-Taxonomie-Verordnung zu den wesentlichen Themen der Nachhaltigkeit des Unternehmens (z.B. Bearbeitung nach den relevanten GRI Standards).

Prozessmanagement, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Regeln, Steuerung und Kontrolle der nachhaltigen Unternehmensführung (Governance-Strukturen und Prozesse). Festlegung von Due-Diligence Prozesse im Nachhaltigkeitsmanagementsystem.

Beachtung der EU-Taxonomie bzgl. der Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten (EU-Taxonomie VO (EU) 220/852 vom 18.06.2020).

Weitere konkrete Bearbeitungen der Nachhaltigkeitsaspekte aufgrund der Wesentlichkeitsanalysen. Der Umfang und die Tiefe der Bearbeitungen wird mit unserem Auftraggeber im Einzelnen abgestimmt:

  • Durchführung von Due-Diligence Prüfungen in Unternehmensbereichen mit wesentlichen Klima-, Energie- und Umweltauswirkungen, Begutachtung von Anlagen und Standorten auf Einhaltung der zutreffenden gesetzlichen Anforderungen, Legal und Technical Compliance

  • Analyse und Bewertung der Wertschöpfungs- und Lieferketten. Auswirkungen des Lieferkettengesetzes im Hinblick auf die unternehmerische Verantwortung bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte im Beschaffungsprozess

  • Analyse und Bewertung der Materialeffizienz, der eingesetzten Technologien, der besten verfügbaren Technik , der Umweltverträglichkeit von ausgelagerten Prozessen, der hergestellten Produkte bzw. der Dienstleistungen des Unternehmens

  • Analyse der Kreislaufwirtschaft, des Stoffstrommanagements und der umweltverträglichen Beschaffung von Rohstoffen, Materialien, Betriebs- und Gefahrstoffen, Bewertung des Gefährdungspotenzials

  • Erstellung von Jahresbilanzen zu den Umweltauswirkungen (Kernindikatoren) des Unternehmens (Wasser, Abwasser, Abfall, Materialien, Energiemengen, Emissionen, Betriebsmittel)

  • Analyse der Energieeffizienz von Anlagen und Maschinen im Produktionsprozess sowie der energierelevanten Technik im Unternehmen. Erstellung von Energiebilanzen sowie der jährlichen Entwicklungen. Ermittlung von Maßnahmen und Projekte zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Absenkung der CO₂-Emissionen

  • Analyse der CO₂-Emissionen im Bereich Scope 1 (direkte Emissionen aus den Aktivitäten des Unternehmens), Scope 2 (indirekte Emissionen aus Strom, Wärme, Dampf, die Unternehmen einkaufen) und Scope 3 (Emissionen in der Liefer- und Wertschöpfungskette)

  • Ermittlung und Begutachtung der CO₂-Äquivalente von wesentlichen Produkten und Produktionsprozessen (Carbon Footprint)

  • Nutzung von erneuerbaren Energien im Unternehmen und Einsatz von CO₂ freiem Ökostrom

  • Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Unternehmens auf die Biodiversität eigener, gemieteter und verwalteter Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützen Gebieten befinden (Flächenverbrauch, versiegelte Flächen, naturnahe Flächen, Beschaffenheit der Flächen, Verbesserungspotenziale). Erfassung von Risiken bzgl. der Schädigung der Biodiversität

  • Bearbeitung der zutreffenden Leistungsindikatoren G4-FS 11 (Prozentsatz der Fianzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen), EFFAS E13-01 (Verbesserung der Energieeffizienz der eigenen Prozesse und Produkte im Vergleich zum Vorjahr), EFFAS V04-12 (Gesamtinvestitionen für ESG relevante Bereiche als Prozentsatz des Umsatzes)

  • Darstellung des Compliance-Managements des Unternehmens (Nachweisführung der Rechtssicherheit, Einhaltung der bindenden Verpflichtungen, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Verhaltenskodex für Mitarbeiter und Lieferanten, Code of Conduct)

  • Entwicklung von Anreizsystemen und Beteiligung von Anspruchsgruppen

  • Analyse und Bewertung des vorhandenen Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Begutachtung der Arbeits- und Beinaheunfälle, krankheitsbedingte Fehlquote, Weiterbildung und Schulung der Mitarbeiter, Schutzmaßnahmen, Einbindung der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffmanagement, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Ziel, hohes Schutzniveau für alle Arbeitnehmer erreichen und halten

  • Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsthemen Umwelt, Energie, Soziales und Management

  • Beachtung der Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen

  • Umgang mit lokalen Gemeinschaften und politischen Einflussnahmen

  • Festlegung von Due-Diligence Prozessen im Bereich Soziales

Die Bearbeitung der vorbeschriebenen Nachhaltigkeitsaspekte erfolgt nach den folgenden GRI Indikatoren:

    • GRI 1      Grundlagen 2021
    • GRI 2      Allgemeine Angaben 2021
    • GRI 3      Wesentliche Themen 2021
    • GRI 102  Allgemeine Angaben 2016
    • GRI 201  Wirtschaftliche Leistung 2016
    • GRI 205  Antikorruption 2016
    • GRI 301  Materialien 2016
    • GRI 302  Energie 2016
    • GRI 303  Wasser und Abwasser 2018
    • GRI 304  Biodiversität 2016
    • GRI 305  Emissionen 2016
    • GRI 306  Abfall 2020
    • GRI 306  Abwasser und Abfall 2016
    • GRI 308  Umweltbewertung der Lieferanten 2016
    • GRI 401  Beschäftigung 2016
    • GRI 402  Arbeitnehmer- Arbeitgeberverhältnis 2016
    • GRI 403  Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018
    • GRI 404  Aus- und Weiterbildung 2016
    • GRI 405  Diversität und Chancengleichheit 2016
    • GRI 406  Nichtdiskriminierung 2016
    • GRI 407  Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016
    • GRI 412  Menschenrechte 2016
    • GRI 413  Lokale Gemeinschaften 2016
    • GRI 414  Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
    • GRI 415  Politische Einflussnahme 2016

Beispiel Struktur eines Nachhaltigkeitsberichtes nach DNK mit Zuordnung der GRI-Indikatoren unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der CSRD-Richtlinie, dem CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz sowie der EU-Taxonomie-Verordnung:

Allgemeines

    • Allgemeine Information zum Unternehmen,
      Unternehmensbeschreibung

KRITERIEN 1-10: NACHHALTIGKEITSKONZEPT
Strategie

    • K1  – Strategische Analyse und Maßnahmen
    • K2  – Wesentlichkeit
    • K3  – Ziele
    • K4  – Tiefe der Wertschöpfungskette
      (zu den Kriterien 1-4 sind keine Leistungsindikatoren gefordert, Anleitungen gem. GRI Standards 1-3/2021)

Prozessmanagement

    • K5  – Verantwortung – GRI SRS 102-16
    • K6  – Regeln und Prozesse – GRI SRS 102-16
    • K7  – Kontrolle – GRI SRS 102-16
    • K8  – Anreizsysteme – GRI SRS 102-35, GRI SRS 102-38
    • K9  – Beteiligung von Anspruchsgruppen – GRI SRS 102-44
    • K10 – Innovations- und Produktmanagement – G4-FS 11, EFFAS E13-01, V04-12

KRITERIEN 11-20: NACHHALTIGKEITSASPEKTE
Umwelt

    • K11 – Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen – GRI SRS 301-1 (Materialien)
    • K12 – Ressourcenmanagement – GRI SRS 302-1 (Energie), 302-4 (Verringerung Energieverbrauch), 303-3 (Wasser), 306-3 (Abfall, Abwasser)
    • K13 – Klimarelevante Emissionen, EU-Taxonomie – GRI SRS 305-1 (Scope 1), 305-2 (Scope 2), 305-3 (Scope 3), 305-5 (Senkung THG-Emissionen)

Gesellschaft

    • K14 – Arbeitnehmerrechte – GRI SRS 403-4 (2018)
    • K15 – Chancengerechtigkeit – GRI SRS 403-9 (2018)
    • K16 – Qualifizierung – GRI SRS 403-10, 404-1, 405-1, 406-1
    • K17 – Menschenrechte – GRI SRS 412-1, 412-3, 414-1, 414-2
      (Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, Element 4)
    • K18 – Gemeinwesen – GRI SRS 201-1
    • K19 – Politische Einflussnahme – GRI SRS 415-1
    • K20 – Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten – GRI SRS 205-1, 205-3, 419-1

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