Vorbereitung und Begleitung von externen Zertifizierungen

Zu unseren Dienstleistungen zählt die Vorbereitung für die jährlichen Zertifizierungsaudits durch externe Zertifizierungsgesellschaften nach folgenden Standards:

  • EMAS-VO (EG) Nr. 1221/09, (EU) 2017/1505 und (EU) 2018/2026

  • Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001:2015

  • Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001:2018

  • Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagement nach DIN ISO 45001:2018

  • Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015

Wir begleiten die externen Zertifizierungsaudits unserer Kunden im Hinblick auf die Neuausstellung bzw. Aufrechterhaltung der Zertifikate nach den vg. Standards.

Wir sind gerne behilflich bei der Auswahl der Zertifizierungsgesellschaft und der eingesetzten externen Auditoren, insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Praxistauglichkeit und Effizienz.

Wir haben Erfahrungen aus über 1500 Zertifizierungsaudits in kapitalmarktorientierten, eigenständigen und mittelständischen Industrieunternehmungen.

Nachhaltige Unternehmensführung

Durch Änderung des Umweltauditgesetzes (UAG) zum 01.01.2020 wurde die nachhaltige Unternehmensführung in EMAS (Eco-Management und Audit Scheme) aufgenommen.

Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und EMAS stehen einheitliche Berichtsstandards zur nachhaltigen Unternehmensführung zur Verfügung. In diesem Zusammenhang müssen die in der erweiterten Umwelterklärung bzw. in der DNK Berichterstattung dokumentierten Informationen nachprüfbar sein.

Größere kapitalmarktorientierte Unternehmen sind bereits gesetzlich verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, der sich z.Zt. an die weltweit anerkannten Standards der Global Reporting Initiative (CRI) und der DIN ISO 26000 orientiert. Auch in diesen Berichten müssen alle dokumentierten Informationen nachprüfbar sein.

Alternativ können Unternehmen ihre nachhaltige Unternehmensführung nach den Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex DNK oder EMAS gestalten und die dokumentierten Informationen z.B. durch Umweltgutachter überprüfen lassen.

Auf Grund der neuen CSRD-Richtlinie der EU sind ab 2025  auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen > 250 Mitarbeiter, > 40 Mio € Nettoumsatzerlöse, Bilanzsumme > 20 Mio € verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen. KMU sind bis 2028 von der vg. Richtlinie nicht betroffen.

Wir dokumentieren für Sie gerne Ihren Nachhaltigkeitsbericht nach den Vorgaben des DNK oder der erweiterten EMAS zur externen Begutachtung und Veröffentlichung in den einschlägigen Portalen.

Lernen Sie uns kennen, wir sind für Sie da!

Kontakt aufnehmen