Genehmigungsverfahren im Umweltbereich
Das Ingenieurbüro Umweltberatung Nückel GmbH bietet Ingenieurleistungen im Bereich umweltrelevanter Genehmigungsverfahren an. Dazu zählen im Einzelnen:
- Erstellung von wasser- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen für Neuanlagen und wesentliche Anlagenänderungen nach dem BImSchG §§ 4, 8, 8a, 9, 16 und dem WHG §§ 8, 17, 57-60 und LWG (NRW) §§ 56-58. Begleitung der behördlichen Genehmigungsverfahren im Umweltbereich und Mithilfe bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
- Unterstützung der Unternehmen bei der Beauftragung und Ermittlung des Umfangs von Fachgutachten im Rahmen der Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (Ausgangszustandsberichte AZB, Brandschutzkonzepte, Immissionsschutz-Gutachten nach TA Lärm und TA Luft, Emissionsmessungen, Entnahme, Analytik und Analyse von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben etc.)
- Anzeigen nach § 15 BImSchG
- Prüfung von Anlagen, Projekten auf ihre Genehmigungsfähigkeit
- Vorbesprechung des Genehmigungsverfahrens und der Antragsunterlagen mit der Behörde
- Prüfung von Genehmigungsbescheiden und Auflagen
- Unterstützung bei der Umsetzung von Auflagen und Nebenbestimmungen aus den Genehmigungsbescheiden

Schmelztiegel
- Risikoanalysen im anlagenbezogenen Gewässerschutz
- Planung und Optimierung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach den wasserrechtlichen Anforderungen
- Produktionsanlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Chemikalienläger, Abfüllplätze und Tankanlagen
- AwSV Gutachten für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich
- Eignungsfeststellungen gem. WHG, AwSV
- Anzeigen gem. AwSV

Kühlschmierstoffe
- Begutachtung von gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen nach den Anforderungen aus der Abwasserverordnung
- Erstellung von Fachgutachten und Anträge für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich für gewerbliche Abwasserbehandlungsanlagen, wasserrelevante Produktionsanlagen und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Oberflächenbehandlung
- Begutachtung bzgl. des Anwendungsbereichs der Störfallverordnung für Standorte
- Bearbeitung der Pflichten aus der Störfallverordnung
- Bearbeitung der gesetzlichen Anforderungen von IED-Anlagen
- Begutachtung der IED-Anlagen bezüglich des Einsatzes der besten verfügbaren Technik (BVT)
- Begleitung von Umwelt- und Störfall-Inspektionen der Aufsichtsbehörden in den Unternehmen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Störfallverordnung, der wasserrechtlichen Gesetzgebung und weiterer umweltrelevanter Gesetze. Bearbeitung der bei den Inspektionen festgestellten Mängel
- Begutachtung der betrieblichen Energie-, Wasser- und Abfallprozesse im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Verbesserung der Umwelt- und Energieleistung
- Gefahrstoff- und Gefahrgutmanagement
- Betreuung der Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes sowie in Genehmigungsverfahren im Umweltbereich

Prozesswasser
- Bundesimmissionsschutzgesetz
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- Störfallverordnung
- Kühltürme / Nassabscheider (42. BImSchV)
- Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
- Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz NRW
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Abwasserverordnung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Abfallverzeichnis-Verordnung
- Abfallrechtliches Nachweisverfahren
- Gewerbeabfallverordnung
- Abfallbeauftragtenverordnung
- Bodenschutzgesetz
- Chemikaliengesetz
- ChemKlimaschutzV
- Gefahrgutverordnung