Industrieemissionsrichtlinie (IED)

Wir unterstützen unsere Kunden in allen Fragen zur Industrieemissionsrichtlinie.
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU ist ein zentrales europäisches Regelwerk für:

  • Zulassung und Betrieb von Industrieanlagen

  • integriertes Konzept für die Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden

  • Abfallwirtschaft

  • Energieeffizienz

  • Verhütung von Unfällen

Die EU-Richtlinie trat am 6. Januar 2011 in Kraft. Die Umsetzung in Deutschland erfolgte zum 2. Mai 2013.

Ziele der IED-Richtlinie:

  • Beseitigung von Vollzugsunterschieden in der EU bei Anwendung der „besten verfügbaren Technik“ (BVT)

  • Angleichung von Umweltschutzstandards für bestimmte industrielle Großanlagen und Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

  • Einheitlich hohes Schutzniveau bei Zulassung und Betrieb bestimmter industrieller Großanlagen durch:

    • verschärfte Emissionsgrenzwerte

    • verstärkter Einsatz von BVT

    • neue Auskunfts-, Überwachungs- und Sanierungspflichten

Umsetzung der IED in Deutschland

Durch Novellen der Umweltleitgesetze:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

  • Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

  • Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)

Metallbearbeitung – Schmiedeteile

Feuerungsanlage

Bedeutung für Industrieunternehmen:

Die Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten ist für viele Anlagen Pflicht.

Jährliche Berichtspflicht für die Betreiber von IED-Anlagen über die Ergebnisse der Emissionsüberwachung sowie sonstige erforderliche Daten zur Überprüfung von Genehmigungsauflagen.

Verstärkung der Überwachung der Einhaltung von Genehmigungsauflagen.
Regelmäßige Durchführung von Umweltinspektionen der zuständigen Aufsichtsbehörden in den Industrieunternehmen.
Überwachung der Emissionen und Überprüfung interner Berichte und Folgedokumente, Überprüfung der Eigenkontrolle, Prüfung der angewandten Techniken und der Eignung des Umweltmanagements der Anlage.

Die Verbindlichkeit der „BVT-Schlussfolgerungen“
Ein BVT-Merkblatt ist ein Dokument der Europäischen Kommission, das die besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen eines Wirtschaftszweiges beschreibt. Diese sind bei der Industrieanlagengenehmigung und Anlagenüberwachung anzuwenden. Die IED verlangt die verbindliche Einhaltung der mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte spätestens vier Jahre (auch für Altanlagen!) nachdem diese als BVT-Schlussfolgerungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden.

Die Erstellung eines „Ausgangszustandsberichtes“ über Boden und Grundwasser bei der Neuerrichtung und der wesentlichen Änderung einer Anlage, in denen relevante gefährliche Stoffe verwendet werden. Der Bericht soll bei Stilllegung der Anlage als Grundlage für immissionsschutzrechtliche Rückführungspflicht des Betreibers in nicht mehr belastete Grundstücke dienen.

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