Nachhaltige Unternehmensführung – Nachhaltigkeitsbericht
Die Umweltberatung Nückel GmbH verfügt über langjährige Erfahrungen in der nachhaltigen Unternehmensführung und berät Industrieunternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und Nachhaltigkeitskennzahlen.
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 12.12.2022 sind Informationen zu den Umwelt-, Sozial-, und Governance-Faktoren von den Unternehmen in einem Bericht offenzulegen.
Zur Bearbeitung des Nachhaltigkeitsberichtes können die Anforderungen der GRI (Global Reporting Initiative) zugrunde gelegt werden. Hier eine Auswahl der Wesentlichen GRI-Standards:
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- GRI 1 Grundlagen 2021
- GRI 2 Allgemeine Angaben 2021
- GRI 3 Wesentliche Themen 2021
- GRI 102 Allgemeine Angaben 2016
- GRI 201 Wirtschaftliche Leistung 2016
- GRI 205 Antikorruption 2016
- GRI 301 Materialien 2016
- GRI 302 Energie 2016
- GRI 303 Wasser und Abwasser 2018
- GRI 304 Biologische Vielfalt 2016
- GRI 305 Emissionen 2016
- GRI 306 Abfall 2020
- GRI 306 Abwasser und Abfall 2016
- GRI 308 Umweltbewertung der Lieferanten 2016
- GRI 401 Beschäftigung 2016
- GRI 402 Arbeitnehmer- Arbeitgeberverhältnis 2016
- GRI 403 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018
- GRI 404 Aus- und Weiterbildung 2016
Freiwillige Berichterstattung von Nachhaltigkeitskennzahlen
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht keine Berichtspflicht nach der EU-Richtlinie 2022/2464. Aufgrund des „EU-Omnibus Nachhaltigkeitspakets von Febr. 2025“ empfiehlt die EU-Kommission, dass auch Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter von der Berichtspflicht freigestellt werden.
Der VSME-Standard bietet ein Basismodul für eine freiwillige Berichterstattung mit einem akzeptabelen Aufwand an. Das Basismodul nach dem VSME-Standard sieht folgende Nachhaltigkeitsaspekte für eine freiwillige Berichterstattung vor:
B1 Unternehmensangaben, Basisdaten
B2 Strategie einer nachhaltigen Wirtschaft
B3 Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
B4 Verschmutzung von Wasser, Boden, Luft
B5 Biologische Vielfalt, Ökosysteme
B6 Wassermanagement
B7 Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft
B8 Belegschaft – Allgemeine Merkmale
B9 Belegschaft – Gesundheit, Sicherheit
B10 Belegschaft – Vergütung, Ausbildung
B11 Governance – Korruption, Bestechung
Aufbauend auf das vorbeschriebene Basismodul können Unternehmen den Stand ihrer Nachhaltigkeitsleistung noch konkreter mit dem umfassenden Modul des VSME-Standards berichten.
Dieses Modul enthält Angaben, die den Informationsbedarf der Geschäftspartner des Unternehmens, wie z.B. Investoren, Banken und Firmenkunden, zusätzlich zu den im Basismodul enthaltenen Angaben in umfassender Weise erfüllen. Die Angaben in diesem Modul berücksichtigen detaillierter die jeweiligen Verpflichtungen der Finanzmarktteilnehmer und Firmenkunden im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften. Sie enthalten insbesondere Informationen, die die Geschäftspartner benötigen, um das Nachhaltigkeitsrisikoprofil des Unternehmens zu beurteilen, z. B. als Lieferant oder Kreditnehmer.