Legal Compliance Audit, Risiken
Im rechtlichen Bereich beschreibt man mit dem Begriff Compliance grundsätzlich die Einhaltung von Regeln in Form von Recht und Gesetz („Rechtstreue“, „Regelkonformität“). Der Begriff steht auch für die Einhaltung und Befolgung von Gesetzen durch Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverstößen. Die Nichteinhaltung von bindenden Verpflichtungen im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz kann zu Unternehmensstrafen, Bußgeldern und Gewinnabschöpfungen führen. Diese direkten Verluste werden durch zusätzliche externe und interne Kosten für Verfahren, Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungen erhöht. Ebenso wird der Versicherungsschutz bei der Nichteinhaltung von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln in Frage gestellt.
Ein Compliance-System hilft Ihnen, wirtschaftliche Turbulenzen, die beispielsweise durch Schäden, Strafzahlungen, Image- und Vertrauensverlust hervorgerufen würden, zu vermeiden und eine verantwortungsbewusste Reputation aufzubauen.
Außerdem kommt Ihre Unternehmensführung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nach und ist damit gut aufgestellt. So festigen Sie auch das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden.
Auf Grund der langjährigen Industrieerfahrung des Ingenieurbüros Nückel haben wir uns auf die professionelle Prüfung und Bewertung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und technischer Regeln im Umwelt- und Arbeitsschutz im Rahmen von Legal Compliance Audits spezialisiert.
Mit Legal Compliance Audits können im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz Rechtskonformitätsbewertungen auf der Grundlage von standortbezogenen Rechtskatastern vorgenommen werden.
Die Einsicht in die für den Standort zutreffenden technischen Regeln (Technical Compliance) und behördlichen Genehmigungsbescheiden ergänzen die Legal Compliance Audits vor Ort. Außerdem sind durch das Unternehmen die Nachweise der Umsetzung der Pflichten durch die verantwortlichen Mitarbeiter aufzuzeigen.
Für die Durchführung der betrieblichen Complianceaktivitäten ist aus unserer Sicht darüber hinaus die Etablierung folgender Geschäftsprozesse zu empfehlen:
- Prozess der Risikoanalyse
Identifikation von Bedrohungen und Gefahren im Rahmen der wertschöpfenden Aktivitäten des Unternehmens. Identifikation der Nichteinhaltung von Gesetzen und Verordnungen. Die Defizite im Umweltrecht werden im Rahmen des Legal Compliance Audits ermittelt und systematisch bewertet (Konformitätsbewertungsprozess).
- Prozess der Abweichungsanalyse und Verbesserung
Dieser Prozess wird ausgelöst, wenn bei der Durchführung des Legal Compliance Audits die Nichteinhaltung von bindenden Verpflichtungen festgestellt wird und Korrekturmaßnahmen zur Rechtskonformität erforderlich werden (z.B. Umsetzung eines Maßnahmenplans mit Wirksamkeitskontrolle). Außerdem wenn identifizierte Bedrohungen und Gefahren systematisch abgestellt werden müssen.
- Prozess des Umgangs mit Ausnahmesituationen
Im Mittelpunkt steht hier das potentielle Eintreffen gravierender Ereignisse mit erheblicher kritischer Relevanz für das Unternehmen, wie z.B. Störfälle durch Brandereignisse (Löschwasserrückhaltung), Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoff- und Gefahrgutunfälle etc. Es gilt, für solche Fälle mit vorstrukturierten Soll-Prozessen zum Zwecke der Schadensbegrenzung vorbereitet zu sein.
- Prozess der Eskalation
Gegenstand von Eskalationsprozessen ist die Auflösung bereits entstandener sowie die Verhinderung zu befürchtender Non-Compliance-Situationen. Dies bedeutet, dass kritische Aktivitäten im Unternehmen transparent gemacht und zeitnah einer verantwortlichen Instanz zum Treffen regulierender Entscheidungen vorgetragen werden.
- Compliancemanagementsystem
Mit der Implementierung eines Compliancemanagementsystems (z.B. nach ISO 19600) können systematisch die Voraussetzungen in den Unternehmen geschaffen werden, Verstöße gegen die Nichteinhaltung von bindenden Verpflichtungen im betrieblichen Umweltschutz zu vermeiden bzw. wesentlich zu erschweren und eingetretene Verstöße zu erkennen und abzustellen.